In agilen Festpreisprojekten sind meist zwei Komponenten für den Auftraggeber wichtig: fixed price und Gewährleistung auf die gelieferten Leistungen. In klassischen Werkverträgen gilt dabei die Gewährleistung auf das Gesamtwerk.
In agilen Projekten, bei denen die gewünschten Funktionalitäten ein moving target sind (und dies aus Gründen der Flexibilität und Nicht-Vorhersehbarkeit über die gesamte Projektdauer gewünscht ist), muss man hier jedoch anders vorgehen. Da sich durch die Priorisierung im Product Backlog zwischen den einzelnen Sprints die Prioritäten von Funktionalitäten ändern können und damit zu Beginn eines Projekts das Gesamtwerk nicht vollständig definierbar ist, kann der Auftragnehmer natürlich auch keine Gewährleistung auf das Gesamtwerk geben.
Um dieses Problem zu lösen, gibt es mehrere Wege. Doch vorab: I am not a lawyer und dies stellt keine Rechtsberatung dar. :-) Ein Ansatz (es gibt hier mehrere), der unserer Erfahrung nach gut funktioniert ist, jede einzelne User Story als Gewerk zu definieren und gegen Ende des Sprints abzunehmen. Somit besteht das Projekt aus einzelnen Mini-Gewerken, für die jeweils eine entsprechende Gewährleistung gilt.
Damit kann also die schwierige werkvertragliche Gesetzgebung auch auf agile Projekte abgebildet werden.
Wie handhabt Ihr das in agilen Projekten? Welche anderen Wege geht Ihr, um werkvertragliche Regelungen in agilen Projekten abzubilden, und für welche Form von Projekten eignen sich diese Regelungen?
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