Im ersten Post unserer Reihe über Barrierefreiheit hat euch Amina letzte Woche über die rechtlichen Vorgaben für Barrierefreiheit von Software-Produkten informiert. Wie dort erwähnt, müssen alle Software-Produkte bis 2025 (mit einer potentiellen Verlängerung von fünf Jahren) auch für Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen zugänglich und benutzbar sein.
Die gesetzliche Vorgabe ist eine Sache. Mindestens genauso wichtig sollte es Betreibern von IT-Produkten aber sein, diese so barrierefrei zu gestalten, dass sie bestmöglich auch von Menschen mit (vorübergehenden oder dauerhaften) Einschränkungen genutzt werden können. Denn letztendlich zahlt Barrierefreiheit auf eine Erweiterung der Zielgruppe um zuvor vollständig oder teilweise exkludierte User ein. Barrierefreiheit kann ein deutlicher Vorteil gegenüber Mitbewerbern sein und damit den Erfolg des Produkts vergrößern.
Gerade entstehende und zukünftige Software-Produkte sollten Barrierefreiheit daher direkt mit einbeziehen und implementieren. Barrierefreiheit sollte als fester Bestandteil der zu erfüllenden Anforderungen angesehen werden und im gesamten Lebenszyklus des Software-Produkts berücksichtigt und optimiert werden.
Doch wie sieht es aber mit dem Nachrüsten bereits bestehender Software-Produkte aus? Wie kann hier Barrierefreiheit nachträglich implementiert und kontinuierlich gewährleistet oder gar verbessert werden?
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