Gerade in einem Kommentar drüben bei mousekiller.de gestolpert, zum vergangenen AGB-/Datenschutz-GAU bei shoppero:
Nette Sache … nur § 3 vom “Datenschutz” ( http://tinyurl.com/2jn7pg ) stört mich persönlich sehr und hält mich von der Nutzung dieses Dienstes ab.
Darauf hin die Antwort eines anderen Users:
Dieser Punkt würde mich jetzt nicht wirklich stören. Das ist doch 1.) schon fast Standard und zweitens machen es die meisten auch ohne Einwilligung. (ob das rechtskonform ist, darüber wird noch gestritten)
[…]
Na dann, Mahlzeit.
Der §3 in den Datenschutzbestimmungen ist übrigens noch drin. Was ich mich frage: werden die Nutzer dann auch daran beteiligt, wenn sie per E-Mail Werbung von Produkten Dritter, durch shoppero.com versandt, empfangen? Wäre doch eine prima Ergänzung zum Erlösmodell, an dem der Nutzer über das Web partizipieren darf – oder gehört der Passus evtl. auch noch zu den „Altlasten“? Ich kenne sowas zum Beispiel nur von Mailinglistenhostern, die gratis Mailinglisten anboten, man sich aber im Gegenzug dazu verpflichten musste, Werbung von Produkten Dritter (E-Mails durch den Betreiber versandt) erdulden zu müssen. Dafür gab’s die Mailingliste eben kostenlos. Aber bei shoppero?
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